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   OLG Hamm, 04.07.2016 - I-6 U 222/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25443
OLG Hamm, 04.07.2016 - I-6 U 222/15 (https://dejure.org/2016,25443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2016 - I-6 U 222/15 (https://dejure.org/2016,25443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - I-6 U 222/15 (https://dejure.org/2016,25443)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de

    Verweisungstätigkeit erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Konkrete Verweisung eines stellvertretenden Werkstattleiters auf eine Tätigkeit als Ausgangsexpedient

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 I
    Berufsunfähigkeit; konkrete Verweisung

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2 I
    Anforderungen an eine Verweisungstätigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verweisungstätigkeit muss Gleichwertigkeit zur vorher ausgeübten Tätigkeit haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Problem der konkreten Verweisung des Versicherten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15
    Übt der Versicherungsnehmer die Tätigkeit, auf die der Versicherer ihn verweisen will, jedoch tatsächlich aus (sog. konkrete Verweisung), obliegt es dem Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Verweisung nicht vorliegen, weil es an der Gleichwertigkeit des neuen Arbeitsplatzes fehlt, denn die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufs indiziert grundsätzlich die Wahrung der bisherigen Lebensstellung (vgl. BGH VersR 1995, 159; VersR 1999, 1134; VersR 2010, 1023, 1024 f.; OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 f.; Prölss/Martin-Lücke, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl., § 172 VVG, Rn. 115, § 2 BU, Rn. 93 m. w. N.).

    Es kommt für die Frage der Gleichwertigkeit im Rahmen der konkreten Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf - anders als im Falle der abstrakten Verweisung auf eine lediglich angesonnene Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1999, 1134) - auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit, auf die verwiesen werden soll, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt angeboten wird, denn allein die tatsächliche Ausübung der Verweisungstätigkeit über einen die Lebensstellung des Versicherungsnehmers prägenden Zeitraum führt dazu, dass der bedingungsgemäße Versicherungsfall nicht eingetreten ist (vgl. OLG Frankfurt VersR 2007, 1358; Prölss/Martin-Lücke, a. a. O., § 172 Rn. 107, 109 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15
    Übt der Versicherungsnehmer die Tätigkeit, auf die der Versicherer ihn verweisen will, jedoch tatsächlich aus (sog. konkrete Verweisung), obliegt es dem Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Verweisung nicht vorliegen, weil es an der Gleichwertigkeit des neuen Arbeitsplatzes fehlt, denn die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufs indiziert grundsätzlich die Wahrung der bisherigen Lebensstellung (vgl. BGH VersR 1995, 159; VersR 1999, 1134; VersR 2010, 1023, 1024 f.; OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 f.; Prölss/Martin-Lücke, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl., § 172 VVG, Rn. 115, § 2 BU, Rn. 93 m. w. N.).

    Deswegen scheiden als Verweisungsberufe alle Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Erfahrungen und Fähigkeiten erfordern als der bisherige Beruf (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 f.).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15
    Übt der Versicherungsnehmer die Tätigkeit, auf die der Versicherer ihn verweisen will, jedoch tatsächlich aus (sog. konkrete Verweisung), obliegt es dem Versicherungsnehmer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Verweisung nicht vorliegen, weil es an der Gleichwertigkeit des neuen Arbeitsplatzes fehlt, denn die tatsächliche Ausübung eines neuen Berufs indiziert grundsätzlich die Wahrung der bisherigen Lebensstellung (vgl. BGH VersR 1995, 159; VersR 1999, 1134; VersR 2010, 1023, 1024 f.; OLG Düsseldorf r+s 2011, 524 f.; Prölss/Martin-Lücke, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl., § 172 VVG, Rn. 115, § 2 BU, Rn. 93 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2016 - 6 U 222/15
    Es kommt für die Frage der Gleichwertigkeit im Rahmen der konkreten Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf - anders als im Falle der abstrakten Verweisung auf eine lediglich angesonnene Tätigkeit (vgl. BGH VersR 1999, 1134) - auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit, auf die verwiesen werden soll, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt angeboten wird, denn allein die tatsächliche Ausübung der Verweisungstätigkeit über einen die Lebensstellung des Versicherungsnehmers prägenden Zeitraum führt dazu, dass der bedingungsgemäße Versicherungsfall nicht eingetreten ist (vgl. OLG Frankfurt VersR 2007, 1358; Prölss/Martin-Lücke, a. a. O., § 172 Rn. 107, 109 m. w. N.).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Eine Auffassung geht davon aus, dass ein befristetes Anerkenntnis auch rückwirkend ausgesprochen werden kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 1 U 493/20, BeckRS 2021, 17997 Rn. 11; OLG Hamm VersR 2016, 1361 unter 1 [juris Rn. 22 i.V.m. Rn. 5]; OLG Celle, Urteil vom 9. April 2018 - 8 U 250/17, BeckRS 2018, 5569 Rn. 50 - obiter dictum; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl. Kap. 12 Rn. 43 ff.; ders. in Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VVG 4. Aufl. § 173 Rn. 27; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 173 Rn. 19, 27; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl. § 173 Rn. 9; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 173 Rn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    So ist mit der Verweisung eines "Gelernten" auf eine Tätigkeit in einem Beruf, der keine Ausbildung voraussetzt, nicht von vornherein ein Abstieg in der sozialen Wertschätzung des Versicherungsnehmers verbunden (BGH 21.4.2010 - IV ZR 8/08, r+s 2010, 294; OLG Hamm 4.7.2016 - 6 U 222/15, VersR 2016, 1361).
  • LG Münster, 30.01.2017 - 115 O 133/16

    Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Deswegen muss auch die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt bei der Frage der Gleichwertigkeit im Rahmen der konkreten Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.07.2016 - I-6 U 222/15 -, juris).
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